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Geschäft nicht unnötig erschweren

Datum: 11.05.2020Quelle: EDA

Der EU-Milchindustrie-Verband EDA (European Dairy Association) weist darauf hin, dass eine Kennzeichnung der Produktherkunft auch für den Handel mit dem UK gilt – entweder im Rahmen der WTO-Regelungen oder über ein noch zu schließendes Freihandelsabkommen. Für den Import sollten die EU und das UK die Regelungen beibehalten, die heute schon für Drittlandsware gelten. Die EU-Kommission sollte bei den Gesprächen mit dem UK über ein Freihandelsabkommen berücksichtigen, dass jede andere Regelung das Geschäft im Mopro-Bereich unnötig erschwert.

Roland Sossna / moproweb

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