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GETEC: Neues Positionspapier

Datum: 27.11.2020Quelle: GETEC

 

 

 

Der Energiedienstleister GETEC hat zusammen mit 20 mittelständischen Industrieunternehmen der Branchen Papierin-dustrie, Nahrungsmittelindustrie, Chemieindustrie, Automotive, Werkstoffindustrie ein Positionspapier zum Thema Klima-Transformation formuliert. Hier einige Auszüge:

 

  1. Klima-Transformation für industriellen Mittelstand regulatorisch sinnvoll begleiten und politisch unterstützen

Ein nicht unwesentlicher Teil des industriellen Mittelstandes, etwa aus den Branchen Chemieindustrie, Automotive, Papierindustrie, Werkstoffindustrie und Nahrungsmittelindustrie, benötigt zwar ein hohes Maß an Energie, ist jedoch häufig nicht energieintensiv im Sinne der besonderen Ausgleichsregelung. Somit profitieren solche Unternehmen weder von reduzierten Netzentgelten und reduzierter EEG-Umlage, noch können sie eine Entlastung von Stromsteuer oder Energiesteuer nach dem Spitzenausgleich geltend machen. Dennoch wurden genau diese Unternehmen in der Energieerzeugung in den vergangenen Jahren steigenden Belastungen ausgesetzt – durch Belastung der Eigenstromversorgung bei KWK-Erzeugung mit voller EEG-Umlage und Wegfall der Förderung industrieller KWK nach der (vor)letzten KWK-G Novelle.

Die Unternehmen des industriellen Mittelstands fordern mehr Problembewusstsein der Politik bei den nun anstehenden Herausforderungen. Sie erwarten einen wirtschaftlich darstellbaren und regulativ unbürokratischen Transformationsprozess sowie die Unterstützung der Politik und Verwaltung bei der Umsetzung. Unmittelbar erfolgskritisch wird dabei die Ausgestaltung der in Bezug zum aktuellen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) stehenden Rechtsverordnungen sein, die für den Frühherbst 2020 erwartet werden.

 

  1. Positionen und Forderungen auf einen Blick

 Mittelstand in politischen Entscheidungsfindungsprozess einbeziehen

 Planungssicherheit und mittelstandskonforme Umsetzung sicherstellen. Dazu gehören:

 Transparente und wirksame Härtefallregelungen einführen. Diese müssen dann greifen, wenn die Kosten für die Emissionen (Summe EU-ETS und nETS) einen bestimmten Anteil an der Wertschöpfung überschreitet und kein Carbon Leakage vorliegt.

 

 

Abb.: GETEC

Roland Sossna / moproweb

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