Die russische Veterinärbehörde Rosselkhoznadzor streicht alle Nahrungsmittelexporteure aus ihrer Liste für den Marktzugang zugelassener Unternehmen, die in den vergangenen 18 bis 36 Monaten keine Ware nach Russland verkauft haben. Dies bedeutet für die seit 2014 mit einem Embargo belegten westlichen Lebensmittelexporteure, dass sie im Falle einer Aufhebung der Einfuhrsperre eine erneute Zulassung beantragen müssen.
Datum: 2017-02-15 10:21:00Quelle: Rosselkhoznadzor
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