Ab dem 1. Januar 2024 werden in Kunststoffgebinde abgefüllte Getränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent sowie trinkbare Joghurts und Kefir in die Pfandpflicht einbezogen. Das Pfand wurde auf 25 Cent festgelegt. Betroffen sind alle Marken- sowie Handelsmarkenprodukte. Konsummilch in Kunststoffflaschen bleibt außen vor.
Foto: Müller
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