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Preisabsprache nicht zulässig

Datum: 26.01.2022Quelle: Handelsblatt

Der Agrardialog, ein Zusammenschluss von Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM), Freie Bauern, LsV Deutschland, MEG Milchboard und Land schafft Verbindung, konnte das Bundeskartellamt mit seinem Vorschlag für eine Absprache zur generellen Anhebung des Milchpreises nicht überzeugen. Wie das Handelsblatt berichtet, sind pauschale und branchenweite Preisaufschläge bei Milchprodukten vom Erzeuger bis zum Supermarktregal zur Stützung der Milchbauern nicht zulässig.

Das Modell des Agrardialogs basiert auf einer nachträglichen Preisstabilisierung des Milchgelds. Ermittelt werden sollen die durchschnittlichen Kosten der Milcherzeugung für landwirtschaftliche Betriebe als Ausgangspunkt für einheitliche Aufschläge auf den Milch-Grundpreis. Dies wäre lt. BKartA auf eine flächendeckende Erhöhung der Milchpreise hinausgelaufen, Verbraucher fänden keine günstige Ausweichmöglichkeiten bei Milch-Produkten mehr.

Roland Sossna / moproweb

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