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Informationen über SVHC sind Mangelware

Datum: 07.12.2019Quelle: DEKRA

 

 

Viele Lieferanten in Europa können ihre Kunden nicht so über gefährliche Inhaltsstoffe in ihren Produkten informieren, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist ein Ergebnis eines Überwachungsprojektes der EU-Marktaufsichtsbehörden, das in diesen Tagen veröffentlicht wurde. Die Schadstoff-Experten von DEKRA raten Importeuren, Herstellern und Händlern dringend, sich frühzeitig mit den verwendeten Materialien in ihren Produkten auseinanderzusetzen.

Die europäischen Marktaufsichtsbehörden haben ihren Bericht bezüglich REACH Art. 33 veröffentlicht, in dem die Auskunftspflichten zu potenziell gefährlichen Stoffen (SVHC) geregelt sind. Im Rahmen des Überwachungsprojekts wurden in 15 Ländern insgesamt 405 Unternehmen überprüft. Dabei wurden 682 Erzeugnisse kontrolliert, darunter Bekleidung und Schuhe, Drähte, Kabel und elektronische Geräte, Bodenbeläge aus Kunststoff oder Textilien sowie weitere Gummi- und Kunststoffprodukte.

Rund 12 Prozent der untersuchten Erzeugnisse waren mit mehr als 0,1 Prozent  der so genannten Kandidatenstoffe belastet. Allerdings waren fast neun von zehn (88 Prozent) dieser meldepflichtigen Lieferanten von belasteten Erzeugnissen nicht in der Lage, ihren Kunden die gemäß REACH Art. 33 vorgeschriebenen Informationen zur Verfügung zu stellen. Das zeigt nach Ansicht der DEKRA Experten abermals, dass Unternehmen nicht über ausreichende und verlässliche Informationen zu ihren Produkten verfügen.

Art. 33 der REACH Verordnung schreibt vor, dem gewerblichen Abnehmer die Namen der Kandidatenstoffe zu nennen, die in einer Konzentration von über 0,1 Prozent im Erzeugnis enthalten sind. Außerdem müssen Hinweise zur sicheren Handhabung der Erzeugnisse zur Verfügung gestellt werden. Verbraucher haben gegenüber Unternehmen einen Auskunftsanspruch, der innerhalb von 45 Tagen erfüllt werden muss.

DEKRA rät betroffenen Unternehmen zu einem materialbezogenen Ansatz: Angaben zum Material sind in der Lieferkette in der Regel gut verfügbar. Je nach Material kann die Zahl der in Frage kommenden SVHC stark eingegrenzt werden. DEKRA hat hierzu eine Datenbank entwickelt, die über 150 gängige Materialien enthält und für jedes Material eine nach Wahrscheinlichkeit des Auftretens gestufte Auskunft über SVHC gibt. Mit diesen Informationen kann das Unternehmen die Kommunikation mit Lieferanten und auch die Laboruntersuchungen von Stichproben fokussieren und effizienter gestalten.

DEKRA bietet mit seinen akkreditierten Laboren in Deutschland und China Prüfkonzepte zur Analytik von SVHC-Stoffen an.

Roland Sossna / moproweb

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