Der Milchindustrie-Verband berichtet
aus seinen Arbeitsfeldern
Schutz vor Legionellen in
Verdunstungskühlanlagen
Unser Autor: Marcin Preidl, Milchindustrie-Verband e. V.
Verdunstungskühlanlagen können eine Quelle
für Legionellen-haltige Aerosole darstellen. In
Deutschland ereignete sich im Januar 2010 ein
Legionellen-Ausbruch mit 65 Erkrankten und fünf
Toten sowie im August 2013 ein weiterer Ausbruch mit 160
Erkrankten und drei Toten. Als Infektionsquellen wurden in den
beiden Fällen Verdunstungskühlanlagen als Hauptverursacher
identifiziert. Bereits im Dezember 2013 hat das Land Nordrhein
Westfalen als Konsequenz aus den Ausbruch-Erfahrungen
in einer Bundesratsinitiative die Schaffung gesetzlicher
Regelungen in Form einer Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz
gefordert.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(BMUB) begann daraufhin mit der Erarbeitung
der Verdunstungskühlanlagenverordnung. Basierend auf einem
Eckpunktepapier und unter Einbeziehung der aktuellen Norm
VDI 2047 Blatt 2 wurde Ende Januar 2015 ein erster Entwurf
der 42. BImSchV den betroffenen Kreisen vorgelegt. Die 42.
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme
und Nassabscheider, sog. Legionellenverordnung) wurde in
ihrer finalen Fassung am 19. Juli 2017 veröffentlicht und trat
am 19. August 2017 in Kraft. Schätzungen zufolge existieren
in Deutschland ca. 60.000 Verdunstungskühlanlagen aller möglichen
Größen.
Was ist zu beachten?
Anzeige
Die Verordnung sieht für neue und bestehende Verdunstungskühlanlagen,
Kühltürme und Nassabscheider in Deutschland
30 10 2017 | moproweb.de
erstmalig eine Anzeigepflicht vor. Allerdings tritt der § 13 –
Anzeigepflichten – abweichend von der Verordnung erst zum
19.07.2018 in Kraft. Die Betreiber der Bestandsanlagen haben
dann, diese spätestens innerhalb eines Monats (also bis zum
19.08.2018) gemäß der Anlage 4 Teil 2 der Verordnung der zuständigen
Behörde anzuzeigen. Für Meldungen und Vollzug ist in
der Regel die Immissionsschutzbehörde zuständig.
Betriebsinterne Überprüfung
des Nutzwassers
Zur Sicherstellung der hygienischen Beschaffenheit muss das
Nutzwasser der Anlage regelmäßig (mindestens alle zwei Wochen)
betriebsintern auf chemische, physikalische oder mikrobiologische
Kenngrößen untersucht werden.
Laboruntersuchung des Nutzwassers
Zur Überprüfung der Einhaltung des sog. Referenzwertes muss
der Betreiber regelmäßig mindestens alle drei Monate Laboruntersuchungen
des Nutzwassers auf den Parameter Legionellen
durchführen lassen. Wurden bisher keine Untersuchungen
durchgeführt, muss dies erstmals bis zum 16. September 2017
erfolgen. Die Legionellenprüfung kann alle sechs Monate erfolgen,
wenn die Prüfwerte (100 KBE Legionella spp. je 100 ml) in
zwei Jahren hintereinander nicht überschritten wurden.
Betriebstagebuch
Des Weiteren hat der Betreiber einer Anlage zur Überprüfung
des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs ein Betriebstagebuch
zu führen. Dieses soll u. a. Angaben zum Betriebszustand der
Anlage, Überschreitungen der Maßnahmenwerte, Biozidzugabe
sowie allgemeine Informationen beinhalten.