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Milchindustrie-Verband
diskutiert „UTP“ in Brüssel
Ist die EU-Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken sinnlos?
150 Vertreter der Politik, der Lobby, der Verwaltung und der Milchindustrie diskutierten
am 21. Februar in Brüssel in einer vom Milchindustrie-Verband organisierten
Runde über die UTP-Richtlinie (Foto: molkerei-industrie)
Etwas überraschend haben sich
die europäischen Institution Ende
letzten Jahres im Trilog auf eine
Richtlinie zum Verbot unlauterer
Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette
geeinigt. Mit der Richtlinie,
die erst noch von der EU verabschiedet
und national umgesetzt werden muss, soll
die Verhandlungsposition der Landwirte
und der kleinen und mittleren Lebensmittelunternehmen
gegenüber ihren Geschäftspartnern
gestärkt werden.
Welche Änderungen sich, wenn überhaupt,
für die Molkereien, Lieferanten und
28 3 2019 | moproweb.de
den Handel ergeben könnten, darüber diskutierte
der Milchindustrie-Verband MIV am
21. Februar in Brüssel mit einem 150köpfigen
Auditorium aus Verwaltung, Lobby,
Politik und Industrie unter dem Motto „Die
neuen EU-Regelungen zu unfairen Handelspraktiken
– Helfen sie der Milchwirtschaft?
Pro und Kontra
Zufrieden mit den UTP-Regelungen (UTP
= Unfair Trade Practices) zeigten sich auf
der Veranstaltung der dt. Bauerverband
und natürlich auch die EU Kommission, vertreten
durch Dr. Simon Schlüter, Leiter des
Brüsseler DBV-Büros, und Dr. Rudolf Mögele,
stv. Generaldirektor GD AGRI. Mögele
bezeichnete das Regelwerk als innovativen
Vorschlag, der weg von der einseitigen Fixierung
auf Beihilfen führe und in der EU eine
Minimum-Harmonisierung schaffe. Er lobte
v. a. auch die Durchsetzungsmechanismen,
die die Schwächeren im Markt in die Lage
versetzen würden, ihre Interessen ausreichend
zu schützen. Schlüter begrüßte für
seinen Verband die UTP-Regelung, sie bilde
einen Schritt für mehr Fairness, speziell in
Ländern, die über keine Regelungen gegen
die Ausnutzung der Marktstellung verfügen.
Kritik erhob Schlüter im Einklang mit dem
MIV-Vorsitzenden Peter Stahl und dem Leiter
der internationalen Rechtsabteilung der
Metro, Jan Werner, an der Umsatzgrenze
von 350 Mio. €, ab der ein Unternehmen
nicht mehr unter den Schutz der UTP-Richtlinie
fallen soll. Stahl fragte nach der genauen
Ermittlung der Umsätze, ob etwa auch
das Exportgeschäft mit in die Betrachtung
einfließt – ohne eine Antwort von der Kommission
oder der Politik zu erhalten …
Einig waren sich die drei Diskutanten
auch darin, dass das UTP-Regelwerk aller
Voraussicht nach zu enormem bürokratischem
Aufwand führen wird. Dem widersprach
NRW-Agrarstaatssekretär Heinrich
Bottermann, der die Richtlinie in Absprache
mit dem Wirtschaftsministerium umgesetzt
sehen will und „zuversichtlich ist“,
dass das Gesetzeswerk nicht bürokratieerhöhend
sein wird.
Überregulierung
und Protektion
Dr. Felix Engelsing, Vorsitzender 2. Beschlussabteilung
am Bundeskartellamt,