Sind Ihre Reinigungsgeräte lebensmittelsicher?

molkerei-industrie_02_2016

mi | Hygiene Sind Ihre Reinigungsgeräte lebensmittelsicher? Wissenswertes zu Kunststoffen und Nachweispflichten, Teil 1 Unsere Autorin: Debra Smith, Global Hygiene Specialist, Vikan A/S - Department of Research & Development, Rævevej 1, 7800 Skive, Denmark 24 2 2016 | moproweb.de Der Druck auf Lebensmittelproduzenten von Seiten der Behörden, Prüfer und Konsumenten, nachzuweisen, dass sie der Lebensmittelsicherheit in allen Belangen entsprechen, wird stetig größer. Das betrifft auch das Zurverfügungstellen von Dokumenten zur Lebensmittelsicherheit, die sich auf das Reinigungsequipment aus Kunststoff beziehen; besonders solches, das in direkten Kontakt mit den Lebensmitteln oder mit Präparationsflächen kommt. Leider kann es aus mehreren Gründen schwierig sein, diese Dokumentation zu erhalten. Neue Hersteller von Kunststoffreinigungsgeräten für die Lebensmittelindustrie (das gilt besonders für Produzenten aus China und dem Neuen Markt) wissen oft nicht, welche strengen Vorgaben die europäische Gesetzgebung hinsichtlich dieser Geräte gemacht hat und sind eher nachlässig, wenn es darum geht, ihre Produkte angemessen zu prüfen oder eine relevante Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Selbst etablierte Hersteller aus Europa können mit den Vorgaben in Konflikt geraten, weil sie nicht ausschließlich lebensmittelsichere Materialien* verbauen und schlechte oder missverständliche Nachweisdokumentationen veröffentlichen. Gerade deshalb müssen Einkäufer von Reinigungsgeräten darauf achten, dass die Materialvorgaben befolgt worden sind und zusätzlich gewährleisten, dass sie gültige und dokumentierte Nachweise über die Erfüllung der Vorgaben erhalten. Gesetzliche Vorschriften Es gibt mehrere relevante Vorgaben, um die Qualität und den Schutz von Lebensmitteln durch Kontakt mit diesen Objekten abzusichern. Dazu zählen ❚ Verordnung (EG) 178/20021 – zu den allgemeinen Grundsätzen Der Artikel 14 bestimmt, dass Lebensmittel nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie Foto: Vikan


molkerei-industrie_02_2016
To see the actual publication please follow the link above