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verarbeiteten Produkten“ wie Rahm und Käse einzuführen. Auch einzelne Mitgliedstaaten wie Frankreich und Italien haben dennoch ihre Forderung nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bei Milch und Milcherzeugnissen nicht aufgegeben und zwischenzeitlich sogar nationale Regelungen verabschiedet. Bezüglich der Notifizierung dieser Regelungen haben sie aber nicht das Verfahren der EU-Notifizierungsrichtlinie gewählt, sondern ein vereinfachtes Mitteilungsverfahren, das in der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) für einzelstaatliche Regelungen über zusätzliche verpflichtende Angaben wie die Herkunftskennzeichnung vorgesehen ist. Danach ist ein Mitgliedstaat verpflichtet, die jeweiligen nationalen Vorschriften unter Angabe der Gründe der EU-Kommission und den anderen Mitgliedstaaten mitzuteilen. Er kann eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung nur dann einführen, wenn nachweislich eine Verbindung zwischen bestimmten Qualitäten des Lebensmittels und seiner Herkunft besteht. Ferner hat er nachzuweisen, dass die Mehrheit der Verbraucher diesen Informationen wesentliche Bedeutung beimisst. Er darf die jeweilige nationale Regelung erst drei Monate nach der o.g. Mitteilung unter der Bedingung in Kraft treten lassen, dass die EU-Kommission keine ablehnende Stellungnahme gegen diese erlassen hat. Der Sündenfall „Frankreich“ Frankreich hat im Frühjahr 2016 ein nationales Dekret zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bei Milch und Milcherzeugnissen vorgelegt. Es betrifft französische Milchprodukte, nicht aber Milchprodukte, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht werden. Es soll als „Pilotprojekt“ ausgestaltet sein und zunächst von Januar 2017 bis Dezember 2018 gelten. Die EU-Kommission hätte bis zum 5. Juli 2016 eine ablehnende Stellungnahme gegen dieses Dekret abgeben müssen. Auf höchster politischer Ebene wurde aber entschieden, eine solche Stellungnahme nicht abzugeben, obwohl Frankreich nicht die nach der LMIV erforderlichen, rechtfertigenden Gründe nachgewiesen hat. Das französische Dekret wird somit im Januar 2017 in Kraft treten. Diese unverantwortliche Haltung der EU-Kommission verwundert auch deshalb, weil sie noch auf eine schriftliche Anfrage des EU-Parlaments am 1. Juli 2016 ihre Position aus dem Bericht vom Mai 2015 wiederholt hat. Das Signal, das die EU-Kommission durch ihr europarechtswidriges Verhalten ausgesendet hat, ist fatal. Sie hat sich über alle rechtlichen Regelungen hinweggesetzt und nimmt dabei billigend in Kauf, dass der Binnenmarkt erheblichen Schaden nehmen wird. Mit ihrem unverantwortlichen „Einknicken“ gegenüber Frankreich leistet sie nationalistischen Tendenzen in zahlreichen Mitgliedstaaten Vorschub. Sie hat dadurch einen Präzedenzfall geschaffen, der mittlerweile andere Mitgliedstaaten wie Italien, Litauen, Portugal und Rumänien dazu ermutigt hat, vergleichbare Regelungen einzuführen. Es bleibt zu hoffen, dass Unternehmen und auch Mitgliedstaaten gegen die o. g. nationalen Regelungen und das Verhalten der EU-Kommission schnell und entschlossen mit den zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln vorgehen werden. Denn Tatsache ist, dass die verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei Milch das Potenzial hat, Eintrittsbarrieren zu Märkten in anderen Mitgliedstaaten zu erhöhen. Sie würde zu einer „aufgesplitterten Rechtslandschaft“ in der EU führen. Mehr denn je gelten die Worte, die Agrarkommissar Fischler in den 90er-Jahren bereits zu diesem Thema gesagt hat: „Mit einer freiwilligen Herkunftskennzeichnung wird ein Gleichgewicht zwischen dem Informationsbedarf der Verbraucher und dem Grundsatz des freien Verkehrs mit Lebensmitteln hergestellt. Im Rahmen des Binnenmarktes könnte eine zwingend vorgeschriebene, systematische Angabe des Warenursprungs neue Handelshemmnisse verursachen, z. B. Diskreditierung von Erzeugnissen aus bestimmten Mitgliedstaaten, ohne bei vielen Erzeugnissen einen nennenswerten Informationsgewinn für den Verbraucher zu bringen.“ Die EU-Kommission hat Europa damit einen Bärendienst erwiesen. © wscaprichos.worldpress.com 10 2016 | moproweb.de 11 „Food Logic“ unterstützt die Lebensmittelindustrie der Zukunft Alfa Laval Mit dem neuartigen „Food Logic“-Konzept fokussiert sich Alfa Laval auf die Bedürfnisse einer nachhaltigen und profitablen Lebensmittelverarbeitung, bei der den Anforderungen der Lebensmittel von morgen bereits jetzt durch das hygienische Equipment des Unternehmens durch eine flexible und profitable Produktion Rechnung getragen wird. Food Logic von Alfa Laval ist ein Konzept, das Lebensmittelherstellern dabei hilft, den sich stark verändernden Anforderungen gerecht zu werden. Food Logic basiert auf einem umfangreichen Portfolio an innovativer und hygienischer Ausrüstung, der Expertise von Alfa Laval bei den entscheidenden Schlüsseltechnologien und auf der globalen Präsenz des Unternehmens. alfalaval.com//foodlogic


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