Rieke: „NEIN!“ zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bei Milch

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Der Milchindustrie-Verband berichtet aus seinen Arbeitsfeldern „NEIN!“ zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bei Milch 10 10 2016 | moproweb.de UNSER AUTOR: RA Dr. Jörg W. Rieke, Milchindustrie-Verband Seit Jahren wird darüber gestritten, ob eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei Milch und Milcherzeugnissen europaweit oder in einzelnen EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden soll. Insbesondere in den südeuropäischen Mitgliedstaaten hat die Politik immer wieder versucht, mit vorgeschobenen Argumenten wie Lebensmittelsicherheit, Rückverfolgbarkeit, Verbraucherinformation, Transparenz und Sicherung der Interessen der milcherzeugenden Betriebe eine solche Herkunftskennzeichnung zu rechtfertigen und einzuführen. All diese Versuche wurden in der Vergangenheit im Rahmen von Verfahren nach der EU-Notifizierungsrichtlinie von der EU-Kommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten erfolgreich gestoppt. Die Rechtsprechung des Gerichtshofs Auch die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist hierzu eindeutig. So hat der EuGH im Sommer letzten Jahres (Rechtssache C-95/14) erneut seine bisherige Rechtsprechung bekräftigt, wonach „innerhalb eines Gemeinsamen Binnenmarktes das Erfordernis der Herkunftskennzeichnung nicht nur den Absatz der in anderen Mitgliedstaaten erzeugten Waren in einem Mitgliedstaat erschwert, sondern darüber hinaus die gegenseitige wirtschaftliche Durchdringung im Rahmen einer Gemeinschaft, indem es den Verkauf von Waren aus anderen Mitgliedstaaten behindert, hemmt.“ Die Regelungen im EU-Recht Im Rahmen der Überarbeitung des EU-Lebensmittel Kennzeichnungsrechts wurde dennoch weiter vehement darüber gestritten, ob neben der bereits bestehenden verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bei Honig, Obst, Gemüse, Olivenöl, Fisch, Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen auch bei Milch und Milcherzeugnissen eine solche Kennzeichnung eingeführt werden soll. Als Kompromiss wurde vereinbart, dass die EU-Kommission dem Europäischen Parlament (EP) und dem Rat einen Bericht über die verpflichtende Herkunftskennzeichnung u. a. bei Milch und Milcherzeugnissen vorzulegen hat, in dem die Notwendigkeit der Verbraucherinformation, der Praktikabilität, das Kosten-Nutzen-Verhältnis und die rechtlichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt und den internationalen Handel zu berücksichtigen sind. Im Mai 2015 hat die EU-Kommission ihren Bericht zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Milch und Milch als Zutat in Milchprodukten vorgelegt. In diesem kommt sie zu dem Ergebnis, dass die freiwillige Herkunftskennzeichnung die angemessene und geeignete Option sei, mit der der Gemeinsame Markt auch weiterhin funktioniere. Zudem sei der Verbraucher nicht bereit, für die verpflichtende Herkunftskennzeichnung mehr zu bezahlen. Auch rechtfertige das Kosten-Nutzen-Verhältnis eine solche Kennzeichnung nicht. Diese klare und eindeutige Position hat die EU-Kommission in der Folgezeit beibehalten, auch wenn das EP danach weiterhin forderte, eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei Trinkmilch und „leicht


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