de Grahl: Kommt eine europäische Regelung zur freiwilligen Herkunftskennzeichnung?

molkerei-industrie_10_2016

Der Milchindustrie-Verband berichtet aus seinen Arbeitsfeldern Kommt eine europäische Regelung zur freiwilligen Herkunftskennzeichnung? 18 10 2016 | moproweb.de UNSERE AUTORIN: Amelie de Grahl, Milchindustrie-Verband Voor drei Jahren hatte die EUKommission ihren ersten Anlauf gestartet, die freiwillige Herkunftskennzeichnung auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen. Damals wurde der Entwurf stark kritisiert und aufgrund anderer Prioritäten zur Seite gelegt. Rechtlich wäre die EU-Kommission verpflichtet gewesen, diesen Rechtsakt bis zum 13. Dezember 2013 zu erlassen. Im Februar 2016 hat sie einen erneuten Versuch gestartet und einen leicht abgeänderten Vorschlag vorgelegt. Dieser Durchführungsrechtsakt soll klären, ©fabioberti.it – Fotolia.com wann genau die Herkunft der Primärzutat eines Lebensmittels gekennzeichnet werden muss, wenn auf der Verpackung die Herkunft des Endlebensmittels freiwillig ausgelobt wird. Stimmt die Herkunft der Primärzutat nicht mit der Herkunft des Endlebensmittels überein, muss entweder die Herkunft der Primärzutat angegeben werden oder die Angabe erfolgen, dass die primäre Zutat aus einem anderen Ursprungsland oder Herkunftsort kommt als das Lebensmittel (s. Art. 26 Abs. 3 Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011, im Folgenden „LMIV“). Das Ziel der EU-Kommission ist es, den Rechtsakt zum Jahresende 2016 zu erlassen. Dieser würde ab 1. April 2019 gelten. Die Diskussionen mit den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft haben jedoch gezeigt, dass die Thematik extrem kompliziert ist. Daher möchte die EU-Kommission die strittigen Fragen in einem Leitfaden klären und den Rechtsakt so schlank wie möglich halten, um eine schnelle Verabschiedung zu gewährleisten. Der MIV ist jedoch der Ansicht, dass wichtige Fragen aufgrund der Rechtssicherheit schon in dem Durchführungsrechtsakt abschließend geklärt werden sollten, um unterschiedliche Interpretationen des nicht verbindlichen Leitfadens zu vermeiden. Außerdem ist die Verabschiedung von Leitfäden inzwischen auch zu einem langwierigen Prozess geworden, wie das Beispiel des Fragenkatalogs zur LMIV zeigt, der seit drei Jahren auf sich warten lässt. Fallen Marken mit Herkunftsbezug darunter? Ein großer Diskussionspunkt ist zum Beispiel, ob eingetragene Marken, die einen


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