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molkerei-industrie_01_2016

mi | QS die fachliche Qualifikation aussagt. Viele Betriebe stützen sich in diesem Zusammenhang auch auf das Argument, man habe beim IFS oder BRC hinsichtlich der Schädlingsbekämpfung gut abgeschnitten, also müsse die Sache generell in Ordnung sein. Auch dieses eine absolute Fehlinterpretation, denn sowohl IFS als auch BRC kratzen beim Thema Schädlinge, Prophylaxe und Bekämpfung nur an der Oberfläche und sind kein Garant für eine hohe Qualität bei der Dienstleistung Schädlingsbekämpfung selbst. Um die Dienstleistung Schädlingsbekämpfung 100%ig korrekt und umfassend beurteilen zu können, gibt es im Prinzip nur ein probates Mittel, nämlich das Gutachten/ Audit eines neutralen Sachverständigen. Aber ein neues Bewertungskriterium kann evtl. die neue DIN EN 16636 werden. Die DIN EN 16636 Im Prinzip besteht die neue DIN aus zwei Komponenten, zum einen werden Anforderungen an die Prozessabläufe bei der Ausübung dieser Dienstleistung gestellt, die vorgeben, in welchen Schritten die Dienstleistung Schädlingsbekämpfung zu erfolgen hat und zum anderen werden Anforderungen an die Kompetenzen der einzelnen Mitarbeiter eines Schädlingsbekämpfungsunternehmen gestellt, die vorgeben, was welcher Mitarbeiter in einem Schädlingsbekämpfungsunternehmen wissen muss. Bei den Anforderungen an die Prozessabläufe geht es in 10 Schritten vor allem um eine systematische Vorgehensweise. Zu Beginn sollte immer die Befallsaufnahme stehen mit einer Abschätzung des Befallsrisikos sowie mit einer Bestimmung der Schädlingsarten und der Befallsstärke. Im zweiten Schritt müssen die Befallsursachen eruiert und analysiert werden. Schritt drei fordert eine Beurteilung des Schadensrisikos, während im vierten Schritt der Anwendungsund/ oder Rechtsbereich der zu folgenden Maßnahme festgelegt werden muss. Sodann muss ein Plan erstellt werden, wie die Maßnahmen in Schädlingsprophylaxe und/oder -bekämpfung zu erfolgen haben. Auf Grundlage dieses Planes muss dem Kunden ein Angebot bzw. ein Kostenvoranschlag erstellt werden. Nach Auftragserteilung müssen die in dem Schädlingsbekämpfungsplan dargestellten Maßnahmen 1:1 in die Praxis umgesetzt werden. Im achten Schritt muss dem Kunden ein Behandlungsprotokoll erstellt werden, dass a) aufzeigt, was umgesetzt wurde, b) ob und warum es evtl. Abweichungen vom Plan gegeben hat, c) welche Wirkstoffe in welcher Menge und welcher Dosierung zum Einsatz gekommen ist, d) wo diese Mittel im Lebensmittelbetrieb eingesetzt wurden. Punkt acht schließt mit einer Empfehlung über befallsspezifische Präventivmaßnahmen. Im neunten Schritt muss der Schädlingsbekämpfer dem Kunden einen Wirksamkeitsnachweis erstellen, der belegen soll, dass seine ungesetzten Maßnahmen effizient waren. Die Anforderungen an die Prozessabläufe enden schließlich mit einem Nachweis über evtl. getätigte Entsorgungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit diesem Prozessablauf stehen. Bei den Anforderungen an die Kompetenzen der einzelnen Mitarbeiter differenziert die DIN EN 16636 nach den folgenden vier Mitarbeitergruppen: 1. Technisch verantwortliche Person 2. Professionelle Anwender 3. Mitarbeiter im Verkauf/Vertrieb 4. Mitarbeiter in Verwaltung. Sodann hat diese DIN für jede dieser Mitarbeitergruppen einen detaillierten Anforderungskatalog, der mitarbeitergruppenspezifisch bestimmte Kompetenzen einfordert und vorgibt, was von der jeweiligen Mitarbeitergruppe verlangt und nachgewiesen werden muss. Die CEPA Zertifizierung nach DIN EN 16636 Entsprechend dem Aufbau der DIN EN 16636 überprüft ein solche Zertifizierung in Form eines Audits natürlich, ob erstens die Prozessabläufe in dem jeweiligen Schädlingsbekämpfungsunternehmen in der von der DIN vorgegebenen Weise erfolgen und zweitens, ob die Mitarbeiter über die für die jeweilige Mitarbeitergruppe relevante und von der DIN geforderte Kompetenz vorliegt. Typischerweise dauert diese Begutachtung einen Tag und beinhaltet auch einen Kundenbesuch, so dass Lebensmittelbetriebe damit rechnen sollten, dass evtl. der Dienstleister einmal fragt, ob ein Auditor des zertifizierenden Unternehmens mit in den Betrieb kommen darf. Das Zertifizierungsaudit schließt ab mit einem Bericht, der aufzeigt, ob alle Forderungen der DIN EN 16636 erfüllt sind oder ob Abweichungen vorliegen. Im Falle der Abweichung hat das Schädlingsbekämpfungsunternehmen drei Monate Zeit für Nachbesserungen. Wenn keine offenen Abweichungen mehr vorliegen, wird das Zertifikat, das eine Gültigkeit von drei Jahren hat, ausgestellt. Um die Gültigkeit des Zertifikats aufrecht zu erhalten, ist 18 Monate nach der Erstbegutachtung ein Überwachungsaudit erforderlich. Drei Jahre nach Erstbegutachtung muss eine erneute Auditierung nach DIN EN 16636 erfolgen. Die Deutsche Schabe (Blattella germanica) eine sehr häufig in Lebensmittelbetrieben auftretende Schabenart Die Wanderratte (Rattus norvegicus) tritt immer wieder auf, wenn Wasser in der Nähe ist Fliegen, hier die Kaisergoldfliege (Lucilia sericata), werden als Keimverschlepper immer noch unterschätzt 32 1 2016 | moproweb.de


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