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molkerei-industrie_04_2017

Randvollvolumen: Volumen, durch das die Flasche bis zu ihrem obersten Rand an der Mündung gefüllt ist. Nennfüllmenge: Die Menge des Produkts, die entweder nach Gewicht oder Volumen auf der Fertigpackung angegeben ist. Füllmenge: Tatsächlich im Behälter enthaltene Produktmenge. Das Maßbehältnis ist ein Behältnis aus Glas oder ähnlichen Werkstoffen und dient der Aufbewahrung, Beförderung, Lieferung von Flüssigkeiten. Maßbehältnisse haben einen Nenninhalt von 0,05 l bis 5 l und gewährleisten bei Befüllung bis zu einer bestimmten Höhe oder eines bestimmten Prozentsatzes ihres Randvollvolumens eine hinreichende Genauigkeit. Sie müssen deutlich mit dem Nennvolumen gekennzeichnet sein (ml, Liter, Centiliter) und tragen ein zugelassenes Herstellerzeichen. Verantwortlich ist der Abfüllbetrieb oder der Importeur. (76/211/ EWG Anhang 1 Abs. 4) Praktische Umsetzung im Betrieb Folgendes ist in der Richtlinie 76/211/EWG Anhang 1 Absatz 4 vorgeschrieben: • Die Messgeräte müssen geeignet (Fehlertoleranz) und geeicht sein • Die Kontrolle kann stichprobenartig erfolgen • Die tatsächliche Füllmenge muss nicht gemessen werden • Der Füllbetrieb muss garantieren, dass die Füllmenge tatsächlich den angegebenen Wert hat • Die Kontrolle ist nach einem durch die Eichbehörde anerkannten Verfahren durchzuführen • Die Messergebnisse sind zu dokumentieren und der Eichbehörde auf Verlangen vorzulegen • Es besteht eine Nachweispflicht, dass Berichtigungen und Korrekturen regelmäßig und ordnungsgemäß durchgeführt wurden • Importe aus Drittländern sind zu kontrollieren oder durch Garantieerklärungen abzusichern. Festlegung der Losgröße und des Stichprobenumfangs: • Los = Gesamtmenge der Fertigpackungen gleichen Musters (z. B. Flaschengröße) und gleicher Herstellung (Heißabfüllung/Kaltabfüllung) • Losgröße a.) Sie ist nach Ende der Abfüllung gleich der Stundenleistung des Füllers b.) Ansonsten sind es max. 10.000 Fertigpackungen c.) Bei weniger als 100 gefüllten Packungen umfasst die Losgröße alle Packungen des Loses Der Stichprobenumfang ist geregelt in der Fertigpackungs-VO (Anlage 4a zu § 34 Abs. 1) Jane Smith maBcehst sSeirn gskleinsv gelrüpcakclikcehn. . Ihre MULTIVAC Form-, Fill-, Seal-Anlage produziert pro Stunde 40.000 Portionspackungen feinster Frühstückskonfitüre. Mit automatischer Befüllung, Kennzeichnung, Qualitätsinspektion und Kartonierung. Düsseldorf, Deutschland 04.05. – 10.05.2017 Halle 5, Stand E23 Anzeige


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