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Ratten und Mäuse
Schadnager unter Bundesarten- und Tierschutz – was Molkereien
wissen und beachten müssen
Unser Autor: Thomas F. Voigt, Sachverständiger für Schädlingsbekämpfung, Laudenbach/Bergstraße, Email: mcpcc@t-online.de
So paradox es auch klingen mag,
Ratten und Mäuse, die definitiv
auch zu den gefährlichen Schädlingen
zählen, fallen in Deutschland
unter die Bundesartenschutzverordnung
sowie unter das Tierschutzgesetz,
weil es sich um Wirbeltiere handelt, die
nicht mit Leim- oder sonstigen Klebestoffen
Hausmäuse, wie hier abgebildet, aber auch Feldmäuse und Ratten fallen unter die
Bundesartenschutzverordnung sowie unter das Tierschutzgesetz
18 12 2020 | moproweb.de
gefangen werden dürfen und
zudem nur ohne Zufügung von Schmerzen
getötet werden dürfen. Zwar sind
dieses Rechtsvorschriften, die in erster
Linie den Schädlingsbekämpfer angehen
und auch von diesem beachtet bzw. umgesetzt
werden müssen, aber auch die
Verantwortlichen in Milchbetrieben sollen/
müssen diese Vorgaben des Gesetzgebers
kennen, zumal unter bestimmten
Umständen, diese auch vom Molkereibetrieb
umzusetzen sind.
Was spricht die Bundesartenschutzverordnung?
In der Bundesartenschutzverordnung ist
diese Thematik nur einmal angesprochen
und zwar in §4, hier heißt es auszugsweise
wörtlich: „Es ist verboten, in folgender
Weise wild lebenden Tieren der besonders
geschützten Arten und der nicht besonders
geschützten Wirbeltierarten, die
nicht dem Jagd- und Fischereirecht unterliegen,
nachzustellen, sie anzulocken
oder zu töten mit Leim und sonstigen
Klebstoffen.“ Somit ist hier in diesem Paragraph
explizit verboten worden, auch
nicht besonders geschützte Wirbeltiere,
wozu Mäuse und Ratten zählen, mit Leim
oder sonstigen Klebstoffen nachzustellen.
Da diese für Schadnager konzipierten
Klebeflächen mit Leim und/oder Klebstoffen
arbeiten, dürfen diese also nicht gegen
Ratten und Mäuse eingesetzt werden.
Und dieses Verbot gilt für jedermann, das
heißt a) natürlich für den Schädlingsbekämpfer
und b) auch für den Molkereibetrieb,
wenn die Maßnahmen gegen Mäuse
und Ratten in eigener Regie umgesetzt
werden. Aber es gibt hier Ausnahmeregelungen
bei Sonderfällen. Können bei
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