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10 2019 | moproweb.de 13
Plastiks werden publik, der Lieferant kann
sich dem nur schwer bis gar nicht entziehen.
Aber auch hier geht die Diskussion weiter.
Beispielsweise sehen selbst Umweltverbände
wie der NABU den Wechsel auf die Papiertüte
kritisch, da diese trotz Öko-Image
eine schlechtere Umweltbilanz hat, als die
Kunststoff-Schwester. Provokant kann hier
gefragt werden, ob wir wieder eine Rolle
rückwärts zum Kunststoffbeutel machen,
wenn das VerpackG sich nicht mehr nur auf
die Recyclingfähigkeit bezieht.
Hinzu kommt die Diskussion um die Lebensmittelverschwendung.
Die Vermeidung
von Verpackungen führt wiederum
zu größeren Gebinden. Wird der Käse oder
der Joghurt beispielsweise nicht als 250
Gramm, sondern nur als 500 Gramm Variante,
angeboten, steigt in kleineren und
Single-Haushalten die Wahrscheinlichkeit,
dass ein Rest entsorgt wird. Ein Zielkonflikt
für Lebensmittelhersteller. Das BMEL
hat einen Forschungsaufruf zur Förderung
von Innovationen zur Reduzierung
von Kunststoffverpackungen entlang der
Lebensmittelkette getätigt, bei dem allerdings
dieser Zielkonflikt außen vor bleibt.
VerpackG verbietet
kein Material
Das nationale VerpackG gibt Vorgaben, die
zu einer Berücksichtigung bei den Entgelten
durch die dualen Systeme führt, aber eben
nur auf die Recyclingfähigkeit bezogen. Verboten
sind einzelne Materialien durch das
Gesetz nicht. Abgesehen von den Vorgaben
© ink drop – stock.adobe.com
aus dem Handel, bleibt es daher heute eine
unternehmerische Entscheidung, ob auf
die Recyclingfähigkeit und damit den Bonus
gesetzt wird, oder ob der langfristigere
Nachhaltigkeitsansatz verfolgt wird. Auch
das Verharren in der aktuellen Verwendung
von Verpackungen ist nicht strafbar. Die
„ökologische Verpackung“ per se gibt es
heute auch nicht. Auf EU-Ebene wird eine
ambitionierte Kunststoffstrategie verfolgt,
aktuell dreht es sich aber um Einweg-Gegenstände.
Die Novellierung des VerpackG
steht an, da die EU Vorgaben aus der SUP
(Single Use Plastic EU-Richtlinie) in nationales
Recht umzusetzen (bis 2021) ist. Ob dann neben
dem Recycling auch weitere relevante
Punkt wie die CO2 Bilanz Berücksichtigung
finden, ist offen. Daneben wird die weitere
Entwicklung sehr von den verfügbaren
Innovationen für die Verpackung selbst, die
Sortierung und für die Verwendung des recycelten
Materials abhängen.
Fazit: Der Joghurt-Kunststoffbecher wird
auch mit dem VerpackG überleben und ist
nicht verboten, die Regulierungswut nimmt
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