Der Milchindustrie-Verband berichtet
aus seinen Arbeitsfeldern
Der letzte Griff
nach dem Strohhalm
Unsere Autorin: RAin Astrid Stein, Milchindustrie-Verband e. V.
…dann ist die Trinkhalm-Ära vorbei. In der EU-Einweg
Kunststoffrichtlinie, die seit Juli 2019 in
Kraft ist, geht es aber nicht nur um ein Verbot
von Einwegkunststoff Trinkhalmen, sondern um ein Verbot von
weiteren Kunststoffprodukten, die nach einer Studie am häufigsten
an den europäischen Stränden gefunden wurden. Hierzu
20 10 2019 | moproweb.de
© Roman Samokhin – stock.adobe.com
zählen Wattestäbchen, Einweggeschirr und -besteck, Rührstäbchen
und Luftballonstäbe aus Kunststoff. Die Milchindustrie ist
u. a. durch Trinkhalme, einige Plastikbecher und Käsesnackverpackungen
vom Verbot betroffen.
Des Weiteren sollen nach der Richtlinie Deckel von Einwegflaschen
und -getränkebehälter künftig so befestigt sein, dass sie
nicht mehr abgetrennt werden können. Diese Anforderungen
an das Produktdesign gelten spätestens ab 2025. Das soll den
Plastikmüll reduzieren. Aber nach einer Studie der Beratungsgesellschaft
PriceWaterhouseCoopers (PWC) führt eine feste Anbindung
der Deckel an die Flaschen zu einem zusätzlichen Kunststoffverbrauch
von ca. 50.000 bis 200.000 Tonnen pro Jahr.
Auf bestimmten Produkten muss in klarer, standardisierter
Weise angegeben werden, wie sie zu entsorgen sind, was die
negativen Umweltauswirkungen des Produkts sind und dass
das Produkt Kunststoff enthält. Dies wird für Hygieneeinlagen,
Feuchttücher und Luftballons gelten.
Diese beschlossenen Maßnahmen sind eine Reaktion auf die
Vermüllung der Weltmeere. 207.000 bis 353.000 Tonnen Plastik
pro Jahr gelangen allein von den EU Mitgliedstaaten ins Meer.
Etwa ein Drittel der Mülleinträge in die europäischen Meere
stammt aus Schifffahrt und Fischerei, ein Drittel von Tourismus-
und Freizeitaktivitäten an Land und auf See, so der WWF.
Die EU-Kommission arbeitet zurzeit an Leitlinien, die die Begriffe
in der Richtlinie näher bestimmen sollen. Die Milchindustrie
beteiligt sich hier durch Stellungnahmen und Anmerkungen aktiv
an der Erstellung der Leitlinien, die bis zum 3. Juli 2020 in Abstimmung
mit den Mitgliedstaaten veröffentlicht werden sollen.
Die neue Richtlinie erfordert nicht nur ein Umdenken beim Verbraucher,
sondern auch Innovationen für intelligente Verpackungen
und Substitute und das möglichst schnell, denn das Verbot
gilt bei einigen Produkten bereits ab 2021.