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10 2019 | moproweb.de 21
Außerdem schreibt die Neuregelung vor, dass bis 2029 90 Prozent
der Plastikflaschen getrennt gesammelt und recycelt werden
und 25 Prozent der neu verkauften Kunststoffflaschen bis
2025 aus recyceltem Material bestehen müssen.
Zudem sollen die Hersteller von typischen Einwegkunststoffartikeln
zur Kasse gebeten werden und sich an den Kosten
der Stadtreinigung beteiligen, die sog. erweiterte Herstellerverantwortung.
Hersteller von Fast-Food-Verpackungen, Getränkebechern,
leichten Kunststofftragetaschen und Zigarettenfiltern
sollen sowohl die Kosten für die öffentliche Sammlung dieser
Produkte als auch anteilsmäßig die Kosten für die Bereitstellung
der Abfallbehälter und die anschließende Entsorgung tragen. Dabei
wird sich die anteilige Höhe der Kosten der Hersteller nach
der in Abfallbehältern und auf der Straße befindenden Menge
der Einwegprodukte richten. Hierzu hat das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) für die
Umsetzung der Vorgaben aus der Richtlinie eine deutschlandweite
Untersuchung gestartet.
Das BMU hat als weiteren Schritt zur Umsetzung sowohl der EUEinweg
Kunststoffrichtlinie als auch der neuen EU-Abfallrahmen-
richtlinie seinen ersten Novellierungsentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(KrWG) veröffentlicht.
Das Gesetzgebungsverfahren wird aller Voraussicht nach Mitte
Juli 2020 abgeschlossen sein. Schwerpunkt des Gesetzes ist
zum einen der Ausbau der Abfallvermeidung, aber auch eine Verstärkung
des Recyclings und der verbesserten Schließung von
Kreisläufen.
Der Schritt hin zu einem funktionierenden Kreislaufwirtschaftssystem
ist erst einmal zu begrüßen. Die Richtlinie bewirkt
zumindest ein Umdenken in den Köpfen von Verbrauchern aber
auch der Abfüller. Man sollte bei der in der Richtlinie geforderten
erweiterten Herstellerverantwortung viel früher ansetzen, um
der Wegwerfmentalität der Verbraucher entgegen zu wirken.
Anreize für umweltfreundliches Verhalten müssten geschaffen
werden, um die Müllmengen im öffentlichen Raum zu reduzieren.
Aber nicht alles, was in der Richtlinie gefordert wird, ist auch
praktisch umsetzbar und sinnvoll.
Des Weiteren muss man aber auch unbedingt in die Forschung
für neue Umwelttechnologien investieren, damit mehr Alternativen
geschaffen werden. Produkte sollten nur ersetzt werden,
wenn es für diese eine gute Alternative gibt (intelligente ressourceneffiziente
Kunststoffverpackung etc.), damit – gerade in der
Lebensmittelindustrie – weiterhin ein hoher Grad an Sicherheit,
Hygiene und Qualität garantiert werden kann. Gleichzeitig sollte
man aber auch durch eine starke EU-Außenpolitik andere Teile
der Welt beim Kampf gegen die Vermüllung der Meere einbinden,
denn Umweltschutz ist ein globales Thema und kann nicht allein
durch die EU gelöst werden.