wert. Mit dem Bericht der EU-Kommission
am 20. Mai 2015 ist eine abschließende
Regelung für Milch und Milcherzeugnisse
getroffen worden, so dass kein EU-Mitgliedstaat
unter Berufung auf Art. 39 Abs.
1 LMIV eine solche Regelung einführen
durfte. Ferner haben die Kommissionsdienststellen
im Rahmen der Inter-Service
Konsultation vor der Entscheidung
der EU-Kommission zu dem französischen
Dekret festgestellt, dass Frankreich die
Voraussetzungen des Art. 39 Abs. 2 LMIV
nicht nachgewiesen habe und eine solche
Regelung erhebliche negative Auswirkungen
auf den Binnenmarkt haben könnte.
Dennoch hat die EU-Kommission aufgrund
sachfremder Erwägungen – die Wahlen in
Frankreich standen bevor – das französische
Dekret passieren lassen. Das war der
„Sündenfall“, der dann Italien, Finnland, Litauen,
Portugal, Griechenland und Spanien
ermuntert hat, vergleichbare Regelungen
einzuführen. Auch diese hat die EU-Kommission
nicht gestoppt.
Gegen das französische Dekret zur verpflichtenden
Herkunftskennzeichnung bei
Milch klagt ein französisches Unternehmen
und fordert dessen Aufhebung. Das
oberste französische Verwaltungsgericht
hat das Verfahren ausgesetzt und den
Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen
und diesem Fragen zur Vereinbarkeit
des französischen Dekrets mit dem Unionsrecht
vorgelegt. Die Entscheidung des
EuGH in der Rechtssache C-485/18 wird im
Frühjahr 2020 erwartet.
Und obwohl die o. g. nationalen Dekrete
nur für eine sog. „Testphase“ von zwei
Jahren vorgesehen waren, hat die EUKommission
mittlerweile Frankreich, Italien
und Finnland eine Verlängerung bis
zum 31. März 2020 zugestanden, da die
Voraussetzungen und die Rechtfertigung
der jeweiligen Dekrete dieselben seien wie
bei der ersten Notifizierung.
Es ist äußerst bedenklich, dass die EUKommission
diese EU-Mitgliedstaaten entgegen
ihrer eindeutigen und begründeten
Stellungnahme vom 20. Mai 2015 auf Basis
zuvor durchgeführter Folgenabschätzungen,
die auch heute noch Gültigkeit haben,
einfach gewähren ließ und damit eindeutig
nationalistischen Tendenzen keinen Einhalt
geboten hat.
Damit wird ein bedenklicher Trend zur
Renationalisierung des Lebensmittelrechts
deutlich. Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung
hat binnenmarktspaltendes
Potenzial und führt zu einer
Fragmentierung des Binnenmarktes. Das
Konzept des gemeinsamen Binnenmarktes
beruht auf dem Gedanken, dass alle
Lebensmittel der EU, unabhängig davon,
wo sie herkommen, sicher sind und darauf,
dass die Herkunft aus einem bestimmten
EU-Mitgliedstaat als Verbraucherpräferenz
keine hinreichende Rechtfertigung
für einen legislativen Eingriff sein kann.
Die Herkunft eines Lebensmittels ist
kein Qualitätsmerkmal, da in der EU überall
dieselben Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit
gelten. Italienische
und französische Milch ist nicht besser als
deutsche!
Zudem ist die ständige Rechtsprechung
des EuGH in Erinnerung zu rufen, die nationale
Regelungen einzelner EU-Mitgliedstaaten
zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung
stets als Verstoß gegen die
Freiheit des Warenverkehrs bewertet hat.
Trotz dieser eindeutigen Fakten ist
aber festzustellen, dass der rechtspolitische
Druck zur Einführung zusätzlicher
verpflichtender Herkunftskennzeichnung
von Lebensmitteln weiterhin groß ist. So
wurde am 2. Oktober 2018 die europäische
Bürgerinitiative „Eat Original! Unmask
your food“ nach der Verordnung
(EU) Nr. 211/2011 über die Bürgerinitiative
registriert. Diese fordert die verbindliche
Herkunftskennzeichnung von allen
Lebensmitteln. Schafft sie es, bis zum
2. Oktober 2019 eine Million Unterschriften
in mindestens 7 EU-Mitgliedstaaten zu
erhalten, muss die EU-Kommission nach
einer öffentlichen Anhörung im Europäischen
Parlament innerhalb von 3 Monaten
begründet entscheiden, ob sie der Aufforderung
nachkommen wird oder nicht.
Auch in einem Seminar, das die EU-Kommission
am 8. Juli 2019 in Brüssel durchgeführt
hat, wurde deutlich, dass das Thema
verpflichtende Herkunftskennzeichnung
weiterhin auf der politischen Agenda steht.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die im
Herbst 2019 neu zusammengesetzte EUKommission
von Anfang an eindeutig und
bedingungslos gegen eine verpflichtende
Herkunftskennzeichnung bei weiteren Lebensmitteln
aussprechen wird, damit die
Freiheit des Warenverkehrs nicht gefährdet
wird und die aufkommenden nationalistischen
Tendenzen endlich gestoppt
werden.
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