mi | Rohstoff
Mehr Eigenverantwortung
Die neue Rohmilchgüteverordnung
mehr Verwaltungsaufwand Was die neue Rohmilchgüteverordnung
Dr. Christian Baumgartner, Milchprüfring
Bayern: die RohmilchGütV bringt
im Einzelnen
für die Molkereien bringt,
darüber informierte Dr.
Christian Baumgartner, Milchprüfring Bayern,
am 20. Januar auf dem 1. Online-Seminar der
Erzeugerberater, einem Event, das vom LBM
(Landesverband Bayerischer und Sächsischer
Molkereifachleute und Milchwirtschaftler e.V.)
organisiert worden war.
Erwartet wird, dass die RohmilchGütV ca.
im Juli/August 2021 in Kraft treten wird. Sie
bringt dann eine engere Verknüpfung der
Gütebestimmungen für Milch mit dem EULebensmittel
Hygienerecht in einem staatlich
vordefinierten Kontrollsystem, in dem der Abnehmer,
sprich die Molkerei, für die Umsetzung
der Güteprüfungen nahezu voll verantwortlich
ist. Der Milchprüfring ist dann in Bayern nicht
mehr die staatlich beauftragte Stelle, sagte
Baumgartner. Die Molkereien müssen sämtliche
eingehende Milch einer Gütekontrolle und
-bewertung unterziehen und tragen dafür die
Kosten. Eine Ausnahme gibt es nur für Milchkäufer,
die weniger als 5.000 l pro Tag übernehmen.
Fällt eine Hemmstoffprüfung im Sammelwagen
bei Wareneingang positiv aus, muss der
Betrieb zwangsläufig in die Rückverfolgung bis
zum Verursacher gehen. Dafür muss künftig
jede Milchanlieferung beprobt werden.
Sammelwagenfahrer ziehen weiterhin die
Proben, aber sie müssen dafür nachweislich
geschult werden und den Nachweis über ihre
Befähigung bei der Arbeit mitführen. Neu ist,
dass die Mittelwertbildung für die Inhaltsstoffe
verbindlich mengengewichtet erfolgen muss.
Wird in einem Monat die Mindestzahl an Proben
nicht erreicht, muss die überwachende Behörde
informiert werden. Insgesamt, so Baumgartner,
steigt für die Beteiligten der Verwaltungs
und Kommunikationsaufwand durch die
RohmilchGütV erheblich.
Bezüglich Hemmstoffe müssen die Molkereien
beim Rohstoffeingang mit einem Schnelltest auf
beta-Lactame (Penicilline und Cephalosporine)
untersuchen. Welche Anforderungen der Test
erfüllen muss, ist in Anlage 3 der Verordnung
festgelegt. In der Regel erfüllen die heute dafür
verwendeten Tests die Anforderungen. In der
Güteprüfung müssen aber sensiblere Tests als
bislang eingesetzt werden. In Bayern wird deshalb
seit 1. Juli 2020 bereits der BRT hi-sense
verwendet. Für die Eigenkontrolle auf den Höfen
empfiehlt Baumgartner für die Testung von Einzelkühen
nach Behandlung bei den bewährten
Systemen zu bleiben. Zum Testen der Tankmilch
vor der Ablieferung sollten ebenfalls die sensibleren
Testsysteme eingesetzt werden. Für die
Testsysteme macht die Verordnung genaue
Vorgaben, Ringversuche werden für die beteiligten
Labore obligatorisch. Der Hemmstoffabzug
wird in der neuen Verordnung auf 3 Cent/
kg festgelegt, was der strukturellen Entwicklung
der Milcherzeugerbetriebe Rechnung trägt. Die
Güteklasse S entfällt, sie kann aber durch freiwillige
Abmachungen zwischen Milcherzeuger und
Abnehmer weitergeführt werden.
Der Milchprüfring Bayern kann von den Molkereien
weiter mit der Güteprüfung betraut
werden. Hierfür wurde ein Dienstleistungspaket
entwickelt, dessen Gebühren sich an den
Kosten der gemeinnützigen Einrichtung mpr
orientieren. Einen entsprechenden Vertrag
wird der mpr mit den Verbänden und den Molkereien
abstimmen und vorstellen. Am besten
sollten die Molkereien dann vor Inkrafttreten
der RohmilchGütV diesen Vertrag abschließen,
so der Rat Baumgartners, um einen nahtlosen
Übergang zu gewährleisten.
(Foto: Molkerei Ammerland)
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