NACHRICHTEN
> Tetra Pak führt
Eiskrem-Extrudierlinie mit
mittelgroßer Kapazität
Die neue Eis-Extrudierlinie von Tetra
Pak arbeitet mit einem unabhängig
gesteuerten horizontalen Abschneider
(Foto: Tetra Pak)
32 11 2017 | moproweb.de
mi | Management
Kernanforderungen des IT-SiG
• Einrichtung einer Kontaktstelle für Sicherheitsvorfälle
• Absicherung der IT nach dem Stand der Technik
• Regelmäßiger Nachweis der Anforderungenserfüllung durch Sicherheitsaudits,
Prüfungen oder Zertifizierungen
„Gerade für den Food-Sektor ist zu erwarten, dass der Lebensmittelhandel
von den Produzenten die Einhaltung des IT-SiG auch unabhängig von Schwellenwerten
einfordern wird.“
Axel Amelung, Senior Account Manager bei der TÜV TRUST IT GmbH
Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA
Tetra Pak hat eine Extrudierlinie für Eiscreme
auf den Markt gebracht, die mittelgroßen
Produzenten eine „beispiellose Produktqualität
und Mengenflexibilität“ verspricht. Die
neue Linie hat einen unabhängig gesteuerten
horizontalen Abschneider, um die Eiskrem
zu schneiden. Diese patentierte Technologie
sorgt dafür, dass die Schnittgeschwindigkeit
unabhängig von der Prozessliniengeschwindigkeit
konstant bleibt, wodurch bei niedrigen
Produktionsgeschwindigkeiten ein präziser
Schnitt erfolgt.
Eiscremeproduzenten können zwischen
mehreren Produkten (Stieleis,
Sandwiches, Hörnchen, Waffelbecher
usw.) wechseln und dabei gleichzeitig
die höchstmögliche Qualität aufrechterhalten.
Mit einer Leistung von 5.000 bis
18.000 Produkten/h bietet die Prozesslinie
Mengenflexibilität und ermöglicht
es, die Produktionsleistung ohne Effizienzeinbußen
zu variieren.
Elsebeth Baungaard, Produktmanager bei
Tetra Pak: „Die zunehmende Konkurrenz im
globalen Eiskrem-Markt hat den Druck auf
mittelgroße Produzenten erhöht. Sie müssen
agiler sein, um auf die Bedürfnisse der
Verbraucher einzugehen, größere Sortimente
bei kleineren Volumina produzieren und
dabei einen hohen Qualitätsstandard und
niedrige Produktionskosten behalten. Diese
Linie wurde entworfen, um genau diese
Anforderungen zu erfüllen. Darüber hinaus
haben Kunden der neuen Extrusionslinie
mit mittlerer Kapazität Zugang zu unserem
Produktentwicklungszentrum in Dänemark.“
tetrapak.com
• Innerhalb von sechs Monaten nach in
Kraft treten der Rechtsverordnung
muss eine Kontaktstelle für Sicherheitsvorfälle
gegenüber dem Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) eingerichtet werden. Dies kann
auch mittels einer übergeordneten Kontaktstelle
von Unternehmen des gleichen
Sektors – etwa durch einen Branchenverband
initiiert – erfolgen.
• Zwei Jahre nach in Kraft treten der
Rechtsverordnung muss die IT nach dem
Stand der Technik abgesichert werden.
• Die Erfüllung dieser Anforderungen
muss mindestens alle zwei Jahre gegenüber
dem BSI nachgewiesen werden
– etwa durch Sicherheitsaudits,
Prüfungen oder Zertifizierungen.
Wichtig ist aber auch zu wissen, dass
Störungen dem BSI über die Kontaktstelle
gemeldet werden müssen, etwa
bei einem Ausfall oder einer Beeinträchtigung
der Kritischen Infrastruktur eines
Betreibers. „Unter außergewöhnlichen
Störungen versteht das BSI beispielsweise
neue und noch nicht veröffentlichte
Sicherheitslücken oder Hackerangriffe“,
erläutert Axel Amelung, Senior Account
Manager bei der TÜV TRUST IT GmbH Unternehmensgruppe
TÜV AUSTRIA.
Handlungsbedarf leitet
sich nicht nur aus den
Schwellenwerten ab
Die Umsetzung des IT-SiG wird durch entsprechende
Rechtsverordnungen konkretisiert.
Darin sind Schwellenwerte definiert,
anhand derer die zu schützenden
technischen Anlagen identifiziert werden
können. Für die Sektoren Energie, Wasser,
Informations- und Kommunikationstechnologie
sowie Ernährung wurde im Mai
2016 eine Rechtsverordnung (BSI-KritisV)
einschließlich der jeweiligen Schwellenwerte
veröffentlicht. Die Schwellenwerte
leiten sich aus der vermutlichen Anzahl
der mit der kritischen Dienstleistung versorgten
Personen ab. In der Rechtsverordnung
gilt der Versorgungsgrad dann
als bedeutend, wenn 500.000 Personen
oder mehr durch die kritische Dienstleistung
versorgt werden.
Diejenigen Unternehmen, die über den
Schwellenwerten liegen, sind verpflichtet,
die Anforderungen des IT-SiG umzusetzen.
Im KRITIS-Sektor Ernährung liegen
die Schwellenwerte bei 434.500 Tonnen
für Speisen bzw. 350 Mio. Liter für Getränke
pro Jahr. Es ist jedoch zu vermuten,
dass diese Werte vom Gesetzgeber
mit der Zeit angepasst werden. Auch Zulieferer
sollen miterfasst werden.
Doch damit entfällt nicht zwangsläufig
ein Handlungsbedarf für alle Unternehmen,
die den Schwellenwert unterschreiten.
Dies resultiert vor allem auch daraus,
dass die Unternehmen in ihren gesamten
Wertschöpfungsprozessen sehr vernetzt
sind und ein hohes Niveau in der Informationssicherheit
nur dann gewährleistet
werden kann, wenn die gesamten weiteren
Leistungspartner ähnliche Standards
aufweisen. „Gerade für den Food-Sektor