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Große Auswahl
Worauf es bei Gehörschutz ankommt und wie man ihn richtig benutzt
Unsere Autorin: Dipl.-Ing. Claudia Mattke, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe,
Anlagenberatung, Sachgebiet Lärm/Vibration, Dynamostraße 7 – 11, 68165 Mannheim, laermschutz@bgn.de
Gehörschutz gibt es in vielfältiger Weise – welchen soll man
nehmen? (Foto: BGN)
Einweg- und Mehrwegstöpsel, Otoplastiken, Kapselgehörschützer,
Gehörschutz mit pegelabhängiger Dämmung
oder mit speziellen Frequenzfiltern: Bei der Auswahl von
persönlichem Gehörschutz müssen Unternehmen einiges
berücksichtigen, damit er die Mitarbeiter optimal schützt und
sie ihn auch konsequent tragen.
Trotz umfangreicher Lärmminderungsmaßnahmen gibt es in der
Nahrungsmittelindustrie noch viele Lärmbereiche – vor allem in
Produktionsanlagen. In diesen Bereichen muss Gehörschutz getragen
werden. Immer wieder aber kommen Mitarbeiter dieser Tragepflicht
nicht nach. Ihre Begründungen sind vielfältig und sollten
vom Unternehmen ernst genommen werden. So kann die Aussage
„die Stöpsel drücken“ tatsächlich ein Hinweis auf eine schlechte
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Passform sein. Es kann aber auch daran liegen, dass der Mitarbeiter
die Stöpsel nicht richtig einsetzt.
Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern geeigneten persönlichen
Gehörschutz zur Verfügung stellen (LärmVibrationsArbSchV).
Was bedeutet hier eigentlich geeignet?
Die richtige Schalldämmung
Wichtigstes Kriterium bei der Gehörschutzwahl ist die Schalldämmung.
Hier gilt: Der hinter dem Gehörschutz am Ohr wirksame Pegel
soll zwischen 70 und 80 dB(A) liegen. Ein Pegel unter 70 dB(A)
führt zu einer Überprotektion. Ein Pegel über 80 dB(A) schützt das
Gehör nicht ausreichend.
In den meisten Lärmbereichen der Nahrungsmittelindustrie
werden mittlere Schalldruckpegel von 85 bis 90 dB(A) ermittelt.
Am Eingang vieler Lärmbereiche hält eine Spenderbox Gehörschutzstöpsel
für Mitarbeiter und Besucher bereit. Ein Großteil
dieser Einwegstöpsel hat einen Schalldämmwert von ca. 30 dB.
Passt diese Schalldämmung zu den Schalldruckpegeln von 85 bis
90 dB(A)? Mit einem modifizierten HMLCheck kann man überschlägig
den am Ohr wirksamen Pegel berechnen (siehe Kasten). Bei
den vorliegenden Werten wäre ein Schalldämmwert von 30 dB
zu hoch.
Die Gehörschutzhersteller haben inzwischen dem Trend sinkender
Schalldruckpegel in den Lärmbereichen entsprochen und bieten
auch Ein- und Mehrwegstöpsel mit Schalldämmwerten von ca.
20 dB an.
Ein- oder Mehrwegstöpsel
Die auf den Gehörschutzpackungen angegebenen Schalldämmwerte
sind Durchschnittswerte, die im Rahmen der Baumusterprüfung
mit mehreren Testpersonen ermittelt werden. Je nach
Passform oder Fehlern beim Einsetzen des Gehörschutzes kann
der Schalldämmwert beim Benutzer abweichen.
Haben Mitarbeiter Probleme beim Einsetzen eines Ein- oder
Mehrwegstöpsels oder klagen sie über ein starkes Druckgefühl,