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4 2018 | moproweb.de 51
Zugriff auf das Privatvermögen
bei Verstößen gegen die Richtlinien
der DSGVO
„Datenschutz im Unternehmen wird wichtiger, weil die Bedrohung
aus Mängeln größer wird als bisher“, meint der Rechtsanwalt und
langjährige Datenschutzbeauftragte Frank Henkel. Die juristische
Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung der DSGVO
trägt der Vorstand beziehungsweise der Geschäftsführer eines
Unternehmens. Bei Verstößen können die Aufsichtsbehörden
aber nicht nur hohe Bußgeldzahlungen verhängen. Unter Umständen
haften die Verantwortlichen auch persönlich: Das heißt,
sie müssen mit ihrem Privatvermögen einstehen.
Aus einer mangelhaft umgesetzten DSGVO können also hohe
finanzielle Belastungen für den Geschäftsführer oder Vorstand
und für das Unternehmen entstehen. Zur Absicherung empfiehlt
sich deshalb eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung,
eine sogenannte D&O-Versicherung. Aber auch sie wird nur dann
leisten, wenn es sich nicht um grobe Fahrlässigkeit handelt. Grobe
Fahrlässigkeit kann bereits dann eintreten, wenn dem Verantwortlichen
nachgewiesen werden kann, dass er auf Verstöße
gegen das Datenschutzrecht hingewiesen wurde und trotzdem
untätig geblieben ist.
Verantwortliche in größeren Firmen werden die Einführung und
das kontinuierliche Monitoring der DSGVO nicht selbst durchführen.
Eine wichtige Stütze für die Unternehmensführung bei der Umsetzung
der umfangreichen Regelungen ist und bleibt der Datenschutzbeauftragte.
Gegenüber dem BDSG wird seine beratende und unterstützende
Rolle durch das neue EU-Recht nun aber ausgeweitet.
Neue DSGVO: Auch der Datenschutzbeauftragte
haftet bei Verstößen
Der Datenschutzbeauftragte hat nun auch umfassende Überwachungspflichten.
Schon in seinem eigenen Interesse wird er darauf
achten, dass er seine Aufgaben pflichtgemäß erfüllt. Denn bei
Verstößen verhängen die Aufsichtsbehörden gegebenenfalls auch
gegen ihn Bußgeldzahlungen. Man kann davon ausgehen, dass
„Haftpflichtversicherungen für Datenschutzbeauftragte vor dem
Hintergrund des erweiterten Haftungsmaßstabs und der höheren
Haftungsrisiken zukünftig deutlich teurer werden“, meint Tim Wybitul,
Datenschutzanwalt und Partner bei Hogan Lovells.
Für Geschäftsführer von kleineren Unternehmen bietet es sich
möglicherweise an, einen externen Datenschutzbeauftragten zu
engagieren. Bislang ist diese Berufsbezeichnung kein geschützter
Begriff. „Kontakt zu qualifizierten Datenschutzbeauftragten
kann man zum Beispiel über den Berufsverband der Datenschutzbeauftragten
Deutschlands (BvD) oder über die Gesellschaft für
Datenschutz und Datensicherheit (GDD) erhalten“, rät Marit Hansen,
die Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein.
Auch die Ausbildungsnachweise und Schulungszertifikate
auf den Webseiten von externen Datenschutzbeauftragten geben
Hinweise auf ihre Expertise.
Rechenschafts- und
Nachweispflicht der neuen DSGVO:
Zertifizierung wird wichtiger
Um mehr Rechtssicherheit zu bekommen, können Geschäftsführer
und Vorstände die Datenschutzverarbeitung ihres Unternehmens
auch zertifizieren lassen. Denn nach dem DSGVO haben sie
nun eine Rechenschafts- und Nachweispflicht, dass sie die Verpflichtungen
aus der Verordnung erfüllen. Das kann im Rahmen
einer Zertifizierung geschehen. Diese Möglichkeit sieht das DSGVO
ausdrücklich vor und unterscheidet sich damit von den bisherigen
gesetzlichen Vorgaben.
Viele Verantwortliche kennen Zertifizierungen bereits vom
Risikomanagement, das sie nach dem internationalen Standard
ISO 27001ff prüfen lassen. Ähnliches wird sich nach Ansicht von
Rechtsanwalt Henkel auch für die DSGVO entwickeln. Schon heute
ist die Einhaltung der DSGVO und anderer rechtlicher Vorgaben
Teil von Datenschutz-Zertifizierungen bei TÜViT, zum Beispiel
Trusted Site Privacy oder Trusted Cloud Datenschutzprofil. TÜViT
ist ebenfalls ein Unternehmen der TÜV NORD GROUP. Auch die
Aufsichtsbehörden auf Länderebene in Deutschland und EU-weit
werden Zertifizierungen durchführen.
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