AHLEMER FACHTAGUNG 2019 KOMPENDIUM
AHLEMER FACHTAGUNG 2019 KOMPENDIUM
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Die deutlichste Neuerung ist jedoch die
Einrichtung der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“,
über die nun die Umsetzung
des Gesetzes abgewickelt und
gesteuert wird, was vorher Aufgabe der
Landesumweltämter war, und die jetzt
existierende einheitliche Datenbank zu
Registrierung von Verpackungen.
Die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“
ist als privatrechtliche Stiftung eingerichtet,
der hoheitliche Aufgaben übertragen
worden sind. Finanziert wird sie von
den dualen Systemen und verschiedenen
Branchenorganisationen.
Bei dem hier eingerichteten Verpackungsregister
LUCID müssen Hersteller
sich mit den Verpackungen, die sie in
Verkehr bringen, registrieren lassen, damit
nachvollzogen werden kann, ob die Recyclingpflicht
auch erfüllt wird.
Zusätzlich prüft die Zentrale Stelle die
Mengenstromnachweise, die Umsetzung
der Recyclinganforderungen und Meldungen
der Materialarten.
Eine zentrale Datenbank, wie sie hier
erstmals gegeben ist, soll einen geregelteren
Umgang mit der Umsetzung der Entsorgungspraxis
erlauben, minimiert die
Anzahl der Zuständigen und erleichtert
damit die Kommunikation.
In einer Pressemitteilung aus dem März
2019 wurde seitens der „Zentralen Stelle“
allerdings besonders ein anderer Nutzen der
nun einheitlichen Datenbank hervorgehoben:
Man habe erreicht, dass die gegenseitige
Kontrolle über die Datenbank zu mehr
Anzeigen und Abmahnungen geführt habe.
Sofern es nach einer Zeit von vier Monaten
denn überhaupt schon möglich ist,
ein Fazit zu ziehen, scheint in der Praxis
nach anfänglicher Aufregung und auch
sehr schleppender Bearbeitung von Anfragen
durch die „Zentrale Stelle“ nun eine
gewisse Beruhigung eingetreten zu sein.
Man arrangiert sich in der Händlerkette
hinsichtlich der Registrierung.
Leidtragende sind allerdings Exporteure
aus den EU-Ländern nach Deutschland,
die in ihrem Land bereits bei einem System
registriert sind. Sie müssen sich nun in
Deutschland ein zweites Mal registrieren.
Parallel zu den Neuerungen des VerpackG
kommt ein weiteres Regelwerk
zum Umgang mit Kunststoffabfällen in
die europäische Rechtslandschaft: Die
„EU-Richtlinie über die Verringerung und
Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte
auf die Umwelt“.
Zum jetzigen Zeitpunkt (8. Mai 2019)
steht die Veröffentlichung im Amtsblatt
Quelle: verpackungsregister.org
noch aus, sie wird für Mitte Mai erwartet.
Daher beruhen die folgenden Ausführungen
auf dem vorliegenden Entwurf der
Richtlinie, der, wie zu hören war, so auch
übernommen werden soll.
Ziel ist hier, die Menge der Kunststoffabfälle
in den Weltmeeren zu verringern
und so zu verhindern, dass diese Kunststoffe
in die Nahrungskette zurückgelangen,
die Meere und ihre Bewohner sowie
Fischerei und Tourismus zu schützen.
Im Rahmen ihrer Kunststoffstrategie
war die EU-Kommission gefordert, Maßnahmen
zu ergreifen, so dass die Richtlinie
entwickelt wurde.
Indem wissenschaftliche Zählungen der
Abfälle an den Stränden der Meere vorgenommen
wurden und weiterhin werden,
konnten die Kunststoffe ermittelt werden,
die am häufigsten in den Meeren vorkommen,
so dass die Richtlinie sich die Verringerung
von Plastikmüll aus Einwegkunststoffartikeln
und Fanggeräten mit
Kunststoffanteil zum Ziel gesetzt hat.
Ausdrücklich sollen Lösungen für Mehrwegalternativen
und alternative, biobasierte
Einwegprodukte gefördert werden.
Dies konnte mit den bereits bestehenden
Regelungen auf EU-Ebene nicht erreicht
werden, weil diese eher auf die Eintrags